AGB / visuelle Richtlinien
- AGB der Isophon Glas GmbH
- Allgemeine Vermietungsbedingungen der Isophon Glas GmbH
- Richtlinien für die visuelle Beurteilung von Glas im Bauwesen
Visuelle Beurteilungsrichtlinien trisophon (Stand März 2012)
Ergänzung zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen für die Produktserie „trisophon“
Diese Richtlinie wurde erarbeitet vom technischen Beirat
der isophon glas GmbH – Stand März 2012
Die allgemeine Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen behält im vollen Umfang ihre Gültigkeit und wird durch die folgenden Punkte ergänzt.
1. Randzone
trisophon hat produktionsbedingt einen umlaufenden Randverbund von 18-19 mm Breite.
Im äußersten Randbereich können 2-3 mm umlaufend leichte, kaum erkennbare Verkratzungen durch die Ausdehnung des Polycarbonats sichtbar werden (im Falzbereich).
2. Hauptzone
Bei Funktionsobjekten mit z. B. Paniktüren wird Standard-Polycarbonat in guter optischer Qualität verwendet. Hier können bei größeren Abmessungen leichte optische Verwerfungen auftreten. Diese sind gelegentlich in den Reflexionen und aus größerer Entfernung sichtbar und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Bei hochwertigen Objekten wie Villen, Juwelieren, Yachten etc. wird Polycarbonat in optischer Qualität wie im Fahrzeugbau mit 0,6 Dioptrin verwendet. Bei diesem Material treten die oben erwähnten optischen Erscheinungen nicht auf.